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  • ab 01.01.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 RL Qualität in Kitas - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Gewinnung von Fachkräften (RL Qualität in Kitas)
Amtliche Abkürzung
RL Qualität in Kitas
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21133

1.1 Das Land fördert nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Gewinnung von Fachkräften.

1.2 Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des Runderlasses vom 23. Oktober 2019 (Nds. MBl. S. 1460)