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  • ab 01.01.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 RL QuiK-RdErl - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Gewinnung von Fachkräften (RL Qualität in Kitas)
Redaktionelle Abkürzung
RL QuiK-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21133

3.1 Zuwendungsempfänger sind die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 1 Abs. 1 und 2 Nds. AG SGB VIII sowie § 163 Abs. 4 NKomVG i. V. m. § 165 Abs. 5 Satz 2 NKomVG (Erstempfänger). Die Zuwendungsempfänger dürfen die Zuwendung im Rahmen der VV/VV-Gk Nr. 12 zu § 44 LHO an den Letztempfänger weiterleiten.

3.2 Letztempfänger sind öffentliche und freie Träger von Kindertagesstätten.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des Runderlasses vom 23. Oktober 2019 (Nds. MBl. S. 1460)