Abschnitt 6 RL Qualität in Kitas - Besondere Zuwendungsbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Gewinnung von Fachkräften (RL Qualität in Kitas)
- Amtliche Abkürzung
- RL Qualität in Kitas
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21133
6.1 Die Weiterleitung der Zuwendung an die in Nummer 3 genannten Träger von Kindertagesstätten ist nur zulässig, wenn gegenüber dem Dritten gesichert ist, dass die Zuwendungsbestimmungen nach dieser Richtlinie eingehalten werden.
6.2 Abweichend von Nummer 1.3 ANBest-P werden die zuwendungsfähigen Ausgaben bis zur Höhe der nach dem TVöD zu zahlenden Vergütung anerkannt.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des Runderlasses vom 23. Oktober 2019 (Nds. MBl. S. 1460)