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  • ab 01.01.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 RL Qualität in Kitas - Besondere Zuwendungsbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Gewinnung von Fachkräften (RL Qualität in Kitas)
Amtliche Abkürzung
RL Qualität in Kitas
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21133

6.1 Die Weiterleitung der Zuwendung an die in Nummer 3 genannten Träger von Kindertagesstätten ist nur zulässig, wenn gegenüber dem Dritten gesichert ist, dass die Zuwendungsbestimmungen nach dieser Richtlinie eingehalten werden.

6.2 Abweichend von Nummer 1.3 ANBest-P werden die zuwendungsfähigen Ausgaben bis zur Höhe der nach dem TVöD zu zahlenden Vergütung anerkannt.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 8 des Runderlasses vom 23. Oktober 2019 (Nds. MBl. S. 1460)