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  • ab 01.02.2023 (aktuelle Fassung)

Anlage ILKFördErl

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von intermodalen Logistikknoten zur Stärkung von KMU der Logistik- und Transportwirtschaft
Redaktionelle Abkürzung
ILKFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
93300

Qualitätskriterien zu Vorhaben nach 2.1.1

MindestpunktzahlMaximalpunktzahl
1. Richtlinienspezifische fachliche Kriterien4070
  1. A)

    GVZ und Binnenhäfen sollen durch infrastrukturelle Maßnahmen aufgewertet werden, um wachsende, innovative KMU zu stärken und dadurch mehr Transporte bei weniger Verkehr zu ermöglichen

  • Beitrag zu einem nachhaltigen, umweltfreundlichen und effizienten Güterverkehr durch infrastrukturelle Modernisierung der GVZ und Binnenhäfen

    • 40 P: Maßnahme trägt dazu bei, durch Ansiedlung oder Stärkung innovativer KMU den Güterverkehr auf die umweltfreundlichen Verkehrsträger Wasserstraße und Schiene zu verlagern oder den Güterverkehr erheblich effizienter zu gestalten

    • 30 P: Maßnahme trägt dazu bei, durch Ansiedlung oder Stärkung innovativer KMU den Güterverkehr effizienter zu gestalten

    • 0 P: Maßnahme trägt wenig zu einem nachhaltigen, umweltfreundlichen und effizienten Güterverkehr bei

40
  • Beitrag zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit von wachsenden, innovativen KMU in GVZ oder Binnenhäfen

    • 15 P: Steigerung des Umsatzes/der Mitarbeiterzahl durch die Ausweitung vorhandener oder durch neue Geschäftsfelder

    • 10 P: Sicherung des Umsatzes/der Mitarbeiterzahl durch die Ausweitung vorhandener oder durch neue Geschäftsfelder

    • 0 P: Keine Steigerung oder Sicherung Umsatzes/der Mitarbeiterzahl

15
  1. B)

    Qualität des Umsetzungskonzeptes

    • Anzahl von wachsenden innovativen KMU in GVZ oder Binnenhäfen, die neu angesiedelt oder deren Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden

      • 15 P: Ansiedlung/Stärkung von mindestens zwei KMU

      • 5 P: Ansiedlung/Stärkung von einem KMU

      • 0 P: Keine Ansiedlung/Stärkung von KMU


15
2. Querschnittsziele2030
Beitrag des Zuwendungsempfängers und/oder der Maßnahme zu den Querschnittszielen
  • Gleichstellung (Maßnahmen zur Gendergerechtigkeit)

    • 5 P: Der Zuwendungsempfänger hat bereits und/oder wird mehrere Maßnahmen zur Gleichstellung auf Organisationsebene durchgeführt/durchführen

    • 2 P: Der Zuwendungsempfänger hat bereits und/oder wird eine Maßnahme zur Gleichstellung auf Organisationsebene durchgeführt/durchführen

    • 0 P: Der Zuwendungsempfänger leistet keinen Beitrag zur Gleichstellung


5
  • Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung (Maßnahmen zur Vermeidung von Diskiminierung aufgrund des Geschlechts, ethnischer Herkunft, Religionszugehörigkeit, Behinderung, sexueller Ausrichtung oder Weltanschauung)

    • 5 P: Der Zuwendungsempfänger hat bereits und/oder wird mehrere Maßnahmen zur Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung auf Organisationsebene durchgeführt/durchführen

    • 2 P: Der Zuwendungsempfänger hat bereits und/oder wird eine Maßnahme zur Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung auf Organisationsebene durchgeführt/durchführen

    • 0 P: Der Zuwendungsempfänger leistet keinen Beitrag zur Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

5
  • Nachhaltige Entwicklung (Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel; Einsparung von CO2-Emissionen; Reduzierung des Einsatzes von Primärrohstoffen; Schutz, Erhaltung oder Wiederherstellung der Biodiversität; jeweils bis zu 5 P)

    • 15 P: Die Maßnahme leistet einen großen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung

    • 8 P: Die Maßnahme leistet einen mittleren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung

    • 0 P: Die Maßnahme leistet keinen oder sehr kleinen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung

15
  • Gute Arbeit (Maßnahmen zur Weiterbildung, Vereinbarung von Beruf und Familie, Teilhabe am betrieblichen Gesundheitsmanagement oder betrieblicher Mitbestimmung)

    • 5 P: Der Zuwendungsempfänger hat bereits und/oder wird mehrere Maßnahmen zu "Guter Arbeit" auf Organisationsebene durchgeführt/durchführen

    • 2 P: Der Zuwendungsempfänger hat bereits und/oder wird eine Maßnahme zu "Guter Arbeit" auf Organisationsebene durchgeführt/durchführen:

    • 0 P: Der Zuwendungsempfänger leistet keinen Beitrag zu "Guter Arbeit"

5
Insgesamt60100

Qualitätskriterien zu Vorhaben nach 2.1.2

MindestpunktzahlMaximalpunktzahl
1. Richtlinienspezifische fachliche Kriterien4070
  1. A)

    GVZ und Binnenhäfen sollen durch technologische oder konzeptionelle Maßnahmen aufgewertet werden, um wachsende, innovative KMU zu stärken und dadurch mehr Transporte bei weniger Verkehr zu ermöglichen

  • Beitrag zu einem nachhaltigen, umweltfreundlichen und effizienten Güterverkehr durch technologische Modernisierung oder durch Umsetzung neuer Logistikkonzepte in GVZ und Binnenhäfen

    • 40 P: Maßnahme trägt dazu bei, durch Ansiedlung oder Stärkung innovativer KMU den Güterverkehr auf die umweltfreundlichen Verkehrsträger Wasserstraße und Schiene zu verlagern oder den Güterverkehr erheblich effizienter zu gestalten

    • 30 P: Maßnahme trägt dazu bei, durch Ansiedlung oder Stärkung innovativer KMU den Güterverkehr effizienter zu gestalten

    • 0 P: Maßnahme trägt wenig zu einem nachhaltigen, umweltfreundlichen und effizienten Güterverkehr bei

40
  • Beitrag zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit von wachsenden, innovativen KMU in GVZ oder Binnenhäfen

    • 15 P: Steigerung des Umsatzes/der Mitarbeiterzahl durch die Ausweitung vorhandener oder durch neue Geschäftsfelder

    • 10 P: Sicherung des Umsatzes/der Mitarbeiterzahl durch die Ausweitung vorhandener oder durch neue Geschäftsfelder

    • 0 P: Keine Steigerung oder Sicherung Umsatzes/der Mitarbeiterzahl

15
  1. B)

    Qualität des Umsetzungskonzeptes

  • Anzahl von KMU in GVZ oder Binnenhäfen, die neu angesiedelt oder deren Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden

    • 15 P: Ansiedlung/Stärkung von mindestens zwei KMU

    • 5 P: Ansiedlung/Stärkung von einem KMU

    • 0 P: Keine Ansiedlung/Stärkung von KMU

15
2. Querschnittsziele2030
Beitrag der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers und/oder der Maßnahme zu den Querschnittszielen
  • Gleichstellung (Maßnahmen zur Gendergerechtigkeit)

    • 5 P: Der Zuwendungsempfänger hat bereits und/oder wird mehrere Maßnahmen zur Gleichstellung auf Organisationsebene durchgeführt/durchführen

    • 2 P: Der Zuwendungsempfänger hat bereits und/oder wird eine Maßnahme zur Gleichstellung auf Organisationsebene durchgeführt/durchführen

    • 0 P: Der Zuwendungsempfänger leistet keinen Beitrag zur Gleichstellung

5
  • Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung (Maßnahmen zur Vermeidung von Diskiminierung aufgrund des Geschlechts, ethnischer Herkunft, Religionszugehörigkeit, Behinderung, sexueller Ausrichtung oder Weltanschauung)

    • 5 P: Der Zuwendungsempfänger hat bereits und/oder wird mehrere Maßnahmen zur Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung auf Organisationsebene durchgeführt/durchführen

    • 2 P: Der Zuwendungsempfänger hat bereits und/oder wird eine Maßnahme zur Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung auf Organisationsebene durchgeführt/durchführen

    • 0 P: Der Zuwendungsempfänger leistet keinen Beitrag zur Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

5
  • Nachhaltige Entwicklung (Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel; Einsparung von CO2-Emissionen; Reduzierung des Einsatzes von Primärrohstoffen; Schutz, Erhaltung oder Wiederherstellung der Biodiversität; jeweils bis zu 5P)

    • 15 P: Die Maßnahme leistet einen großen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung

    • 8 P: Die Maßnahme leistet einen mittleren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung

    • 0 P: Die Maßnahme leistet keinen oder sehr kleinen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung

15
  • Gute Arbeit (Maßnahmen zur Weiterbildung, Vereinbarung von Beruf und Familie, Teilhabe am betrieblichen Gesundheitsmanagement oder betrieblicher Mitbestimmung)

    • 5 P: Der Zuwendungsempfänger hat bereits und/oder wird mehrere Maßnahmen zu "Guter Arbeit" auf Organisationsebene durchgeführt/durchführen

    • 2 P: Der Zuwendungsempfänger hat bereits und/oder wird eine Maßnahme zu "Guter Arbeit" auf Organisationsebene durchgeführt/durchführen

    • 0 P: Der Zuwendungsempfänger leistet keinen Beitrag zu "Guter Arbeit"

5
Insgesamt60100

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8.1 des Erl. vom 1. Februar 2023 (Nds. MBl. S. 101)