Abschnitt 1 LÜStBZARdErl - Zweck
Bibliographie
- Titel
- Zusammenarbeit zwischen den Veterinär-, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachungsbehörden und den Strafverfolgungsbehörden
- Redaktionelle Abkürzung
- LÜStBZARdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78560
Die wirksame Verfolgung der besonders gemein- und sozialschädlichen Verstöße gegen Vorschriften aus dem Bereich des Veterinär- und Lebensmittelrechts (Tiergesundheits-, Tierschutz-, Tierarzneimittel-, Standes- und Lebensmittelrecht und Bestimmungen für tierische Nebenprodukte) sowie des Futtermittelrechts setzt eine enge, verständnis- und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den für das Veterinär-, Lebensmittel- und Futtermittelrecht verantwortlichen Verwaltungsbehörden und den Strafverfolgungsbehörden voraus. Zweck dieses gemeinsamen RdErl. ist es, zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher eine effektive Zusammenarbeit zu gewährleisten.
Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 9 des RdErl. vom 8. August 2023 (Nds. MBl. S. 604)