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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 LÜStBZARdErl - Zweck

Bibliographie

Titel
Zusammenarbeit zwischen den Veterinär-, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachungsbehörden und den Strafverfolgungsbehörden
Redaktionelle Abkürzung
LÜStBZARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78560

Die wirksame Verfolgung der besonders gemein- und sozialschädlichen Verstöße gegen Vorschriften aus dem Bereich des Veterinär- und Lebensmittelrechts (Tiergesundheits-, Tierschutz-, Tierarzneimittel-, Standes- und Lebensmittelrecht und Bestimmungen für tierische Nebenprodukte) sowie des Futtermittelrechts setzt eine enge, verständnis- und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den für das Veterinär-, Lebensmittel- und Futtermittelrecht verantwortlichen Verwaltungsbehörden und den Strafverfolgungsbehörden voraus. Zweck dieses gemeinsamen RdErl. ist es, zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher eine effektive Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 9 des RdErl. vom 8. August 2023 (Nds. MBl. S. 604)