Anlage 2 RL ÖLB-Erl - Anwendung der technischen Sachausgabenpauschale
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von nicht investiven Projekten im ökologischen Landbau (Richtlinie Ökolandbau)
- Redaktionelle Abkürzung
- RL ÖLB-Erl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78900
Zur Vereinfachung der Antragstellung und der Prüfung der Projekte kann eine technische Sachausgabenpauschale entsprechend dieser Anlage und auf Grundlage allgemein anerkannter Werte in Höhe von bis zu 150 EUR je im Projekt geleisteter Betriebsstunde gewährt werden, sofern für die Projektdurchführung Maschinen/Geräte aus einem eigenen Fuhrpark landwirtschaftlicher Nutzmaschinen eingesetzt werden.
Diese Pauschale beinhaltet insbesondere folgende Ausgaben:
Grundbetrag für die Bereitstellung von Nutzfahrzeugen als Zugmaschine |
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Schlepper |
Geräte für die Bodenbearbeitung, z. B.: |
Bodenfräse |
Zinkenrotor |
Geräte für die Düngung, Bestellung und Pflege, z. B.: |
Dünger-/Mist-Streuer |
Güllewagen |
Pflanzenschutzspritze |
Sä- und Legemaschinen |
Striegel |
Hacke |
Krautschläger |
Geräte für die Ernte, z. B.: |
Mähwerk |
Häcksler |
Lade- und Transportgeräte |
sonstige Erntegeräte (z. B. Kartoffelroder) |
Erntegeräte ohne Zugmaschine, z. B.: |
Mähdrescher |
Rübenroder |
Geräte für Laboruntersuchungen |
Laborgeräte |
Außer Kraft am 1. Juli 2030 durch Nummer 8 Satz 1 des Erl. vom 27. Februar 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 102)