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  • ab 27.02.2024 (aktuelle Fassung)

Anlage 2 RL ÖLB-Erl - Anwendung der technischen Sachausgabenpauschale

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von nicht investiven Projekten im ökologischen Landbau (Richtlinie Ökolandbau)
Redaktionelle Abkürzung
RL ÖLB-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78900

Zur Vereinfachung der Antragstellung und der Prüfung der Projekte kann eine technische Sachausgabenpauschale entsprechend dieser Anlage und auf Grundlage allgemein anerkannter Werte in Höhe von bis zu 150 EUR je im Projekt geleisteter Betriebsstunde gewährt werden, sofern für die Projektdurchführung Maschinen/Geräte aus einem eigenen Fuhrpark landwirtschaftlicher Nutzmaschinen eingesetzt werden.

Diese Pauschale beinhaltet insbesondere folgende Ausgaben:

Grundbetrag für die Bereitstellung von Nutzfahrzeugen als Zugmaschine
Schlepper
Geräte für die Bodenbearbeitung, z. B.:
Bodenfräse
Zinkenrotor
Geräte für die Düngung, Bestellung und Pflege, z. B.:
Dünger-/Mist-Streuer
Güllewagen
Pflanzenschutzspritze
Sä- und Legemaschinen
Striegel
Hacke
Krautschläger
Geräte für die Ernte, z. B.:
Mähwerk
Häcksler
Lade- und Transportgeräte
sonstige Erntegeräte (z. B. Kartoffelroder)
Erntegeräte ohne Zugmaschine, z. B.:
Mähdrescher
Rübenroder
Geräte für Laboruntersuchungen
Laborgeräte

Außer Kraft am 1. Juli 2030 durch Nummer 8 Satz 1 des Erl. vom 27. Februar 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 102)