Abschnitt 3 RL ÖLB-Erl - Zuwendungsempfänger
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von nicht investiven Projekten im ökologischen Landbau (Richtlinie Ökolandbau)
- Redaktionelle Abkürzung
- RL ÖLB-Erl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78900
3.1 Zuwendungsempfänger sind juristische Personen unabhängig von ihrer Rechtsform, die ihren Sitz oder eine Niederlassung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben.
3.2 Gefördert werden im Rahmen der Verordnung (EU) 2022/2472 nur Unternehmen als Projektträger, die
die Kriterien der Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2022/2472 erfüllen - Körperschaften des öffentlichen Rechts gelten nicht als Unternehmen i. S. der Verordnung (EU) 2022/2472, wenn Ihnen eine Zuwendung nach den Nummern 2.1.2, 2.1.4, 2.1.5 oder 2.1.6 gewährt wird -,
nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Nr. 59 der Verordnung (EU) 2022/2472 gelten und
Rückforderungsanordnungen aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt Folge geleistet haben.
Außer Kraft am 1. Juli 2030 durch Nummer 8 Satz 1 des Erl. vom 27. Februar 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 102)