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  • ab 01.06.1957 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 12 AAVRdErl

Bibliographie

Titel
Amtlicher Verkehr in das Ausland und mit ausländischen Dienststellen im Inlande.
Redaktionelle Abkürzung
AAVRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21052000000001

12.
Als Schutzmachtangelegenheiten sind alle Sachen anzusehen, in denen fremde diplomatische oder konsularische Vertretungen die Belange der Bundesrepublik Deutschland im Auslande wahrnehmen.

An die
Dienststellen der nds. Landesverwaltung,
Landkreise und Gemeinden,
sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.