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  • ab 17.11.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 ClanKZARdErl - Finanzermittlungen/Vermögensabschöpfung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Bekämpfung krimineller Clanstrukturen
Redaktionelle Abkürzung
ClanKZARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

Die Aktivitäten krimineller Clangruppierungen zeichnen sich in vielen Fällen durch ein hohes Gewinnstreben und eine Vermischung legaler und illegaler Wirtschaftsaktivitäten aus. Finanzermittlungen sind daher auch unterhalb der Schwelle von schwerer und organisierter Kriminalität, aber auch bei Ordnungswidrigkeitenverfahren unverzichtbar. Es ist darauf hinzuwirken, dass Maßnahmen der Vermögensabschöpfung - insbesondere auch des § 76a Abs. 4 StGB - konsequent durchgeführt und inkriminierte Vermögenswerte entzogen werden.