Abschnitt 12 ClanKZARdErl - Schlussbestimmung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Bekämpfung krimineller Clanstrukturen
- Redaktionelle Abkürzung
- ClanKZARdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21021
Dieser Gem. RdErl. tritt am 17. 11. 2020 in Kraft.
An
die Polizeidirektionen
das Landeskriminalamt Niedersachsen
die Polizeiakademie Niedersachsen
die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen
die Generalstaatsanwaltschaften und Staatsanwaltschaften
die Justizvollzugsanstalten