Abschnitt 3 KJBStFördErl - Zuwendungsempfänger
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
- Redaktionelle Abkürzung
- KJBStFördErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21132
Zuwendungsempfänger sind gemeinnützige rechtsfähige Personenvereinigungen des privaten Rechts und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die in Niedersachsen eine Beratungsstelle i. S. dieser Richtlinie betreiben. Die Anerkennung als Träger der freien oder öffentlichen Jugendhilfe muss vorliegen.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 7 des Erl. vom 22. Februar 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 100)