Abschnitt 7 KJBStFördErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
- Redaktionelle Abkürzung
- KJBStFördErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21132
Dieser Erl. tritt mit Wirkung vom 01.01.2024 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 7 des Erl. vom 22. Februar 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 100)
An das
Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Nachrichtlich:
An
den Kinderschutzbund Landesverband Niedersachsen e. V.
die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände
die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen
den Niedersächsischen Landesjugendhilfeausschuss
die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen
das Katholische Büro Niedersachsen