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  • ab 26.10.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 24 BüRL-RdErl - Geltungsdauer der Bürgschaftszusage

Bibliographie

Titel
Allgemeine Bürgschaftsrichtlinie des Landes Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
BüRL-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77000

Die Bürgschaftszusage des MF wird unwirksam, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Bekanntgabe die Bürgschaftsurkunde bei der PwC angefordert wird, es sei denn, dass einem Fristverlängerungsantrag entsprochen wird. Im Fall einer Fristverlängerung kann die Bürgschaftszusage unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Entwicklung geändert werden.