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  • ab 26.10.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 18 BüRL-RdErl - PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover

Bibliographie

Titel
Allgemeine Bürgschaftsrichtlinie des Landes Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
BüRL-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77000

Das MF hat die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover (im Folgenden: PwC) beauftragt, bei den Bürgschaftsverfahren mitzuwirken, insbesondere die Anträge entgegenzunehmen, zu bearbeiten, zu begutachten sowie die Bürgschaftsübernahmen vorzubereiten und die Landesbürgschaften zu verwalten und abzuwickeln. Im Rahmen dieses Auftrags ist die PwC berechtigt, Erklärungen namens und mit Wirkung für und gegen das Land abzugeben und entgegenzunehmen sowie Zahlungen anzunehmen. Die PwC agiert im gesamten Verfahren als alleinige Ansprechpartnerin für sämtliche Verfahrensbeteiligte und wickelt die komplette Korrespondenz mit diesen ab.