Abschnitt 5 BBiFöÜwRE - Zahl der Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien für die Förderung und Überwachung der Berufsbildung durch Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater
- Redaktionelle Abkürzung
- BBiFöÜwRE,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22420000000022
Die Zahl der Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater ist so festzusetzen, daß die Ausbildungsstätten mindestens einmal im Jahr zum Zwecke der Wahrnehmung der Beratungs- und Überwachungsaufgaben aufgesucht werden können.
Die Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater sollen fachspezifisch eingesetzt werden. Ihr Tätigkeitsbereich kann auch berufsfeld- oder fachbereichsbezogen sein.