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  • ab 09.07.1992 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 BBiFöÜwRE - Zahl der Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater

Bibliographie

Titel
Richtlinien für die Förderung und Überwachung der Berufsbildung durch Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater
Redaktionelle Abkürzung
BBiFöÜwRE,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22420000000022

Die Zahl der Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater ist so festzusetzen, daß die Ausbildungsstätten mindestens einmal im Jahr zum Zwecke der Wahrnehmung der Beratungs- und Überwachungsaufgaben aufgesucht werden können.

Die Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater sollen fachspezifisch eingesetzt werden. Ihr Tätigkeitsbereich kann auch berufsfeld- oder fachbereichsbezogen sein.