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  • ab 09.07.1992 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 BBiFöÜwRE - Qualifikation der Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater

Bibliographie

Titel
Richtlinien für die Förderung und Überwachung der Berufsbildung durch Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater
Redaktionelle Abkürzung
BBiFöÜwRE,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22420000000022

Jede Ausbildungsberaterin und jeder Ausbildungsberater muß die Qualifikation einer Ausbilderin oder eines Ausbilders i. S. des BBiG erfüllen und eine mehrjährige Berufserfahrung besitzen.