Abschnitt 2 BBiFöÜwRE - Qualifikation der Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien für die Förderung und Überwachung der Berufsbildung durch Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater
- Redaktionelle Abkürzung
- BBiFöÜwRE,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22420000000022
Jede Ausbildungsberaterin und jeder Ausbildungsberater muß die Qualifikation einer Ausbilderin oder eines Ausbilders i. S. des BBiG erfüllen und eine mehrjährige Berufserfahrung besitzen.