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  • ab 30.07.1997 (aktuelle Fassung)

Rahmenrichtlinie für den Umgang mit privaten Geld- und Sachmitteln durch die Polizei bei der Strafverfolgung

Bibliographie

Titel
Rahmenrichtlinie für den Umgang mit privaten Geld- und Sachmitteln durch die Polizei bei der Strafverfolgung
Redaktionelle Abkürzung
PolpGSmURL,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021000032058

RdErl. d. MI v. 6.5.1997 - 23.22-04036 -

Vom 6. Mai 1997 (Nds. MBl. S. 1004) (1)

- VORIS 21021 00 00 32 053 -

Der Arbeitskreis II der Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der Länder hat in seiner Sitzung am 23./24.10.1996 die Rahmenrichtlinie der Gemeinsamen Arbeitsgruppe Justiz/Polizei für den Umgang mit privaten Geld- und Sachmitteln durch die Polizei bei der Strafverfolgung zustimmend zur Kenntnis genommen und den Ländern und dem Bund empfohlen, künftig nach dieser Richtlinie zu verfahren.

Hiermit erkläre ich die als Anlage abgedruckte Richtlinie mit den eingefügten landesspezifischen Regelungen für die Polizei des Landes Niedersachsen für verbindlich.

Anlage

Rahmenrichtlinie für den Umgang mit privaten Geld- und Sachmitteln durch die Polizei bei der Strafverfolgung

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Allgemeines1
Grundsätze2
Verfahrensregelungen3
Zusätzliche Regelungen für Auslobungen und Belohnungen4

(1) Red. Anm.:

PolNBl. 1997 S. 216