Abschnitt 1 PolpGSmURL - 1. Allgemeines
Bibliographie
- Titel
- Rahmenrichtlinie für den Umgang mit privaten Geld- und Sachmitteln durch die Polizei bei der Strafverfolgung
- Redaktionelle Abkürzung
- PolpGSmURL,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21021000032058
Strafverfolgung ist eine hoheitliche Aufgabe des Staates. Er trägt die dabei entstehenden Kosten. Der Umgang mit privaten Geldmitteln - denen Sachmittel oder andere geldwerte Leistungen gleichgestellt sind - im Rahmen der Strafverfolgung ist nur ausnahmsweise zulässig. Regelungen zum Lösegeld (PDV 131, 132, 133) sowie der Einsatz privater Gelder im Rahmen der allgemeinen Präventionstätigkeit der Polizei bleiben unberührt.