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  • ab 30.07.1997 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 PolpGSmURL - 1. Allgemeines

Bibliographie

Titel
Rahmenrichtlinie für den Umgang mit privaten Geld- und Sachmitteln durch die Polizei bei der Strafverfolgung
Redaktionelle Abkürzung
PolpGSmURL,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021000032058

Strafverfolgung ist eine hoheitliche Aufgabe des Staates. Er trägt die dabei entstehenden Kosten. Der Umgang mit privaten Geldmitteln - denen Sachmittel oder andere geldwerte Leistungen gleichgestellt sind - im Rahmen der Strafverfolgung ist nur ausnahmsweise zulässig. Regelungen zum Lösegeld (PDV 131, 132, 133) sowie der Einsatz privater Gelder im Rahmen der allgemeinen Präventionstätigkeit der Polizei bleiben unberührt.