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Art. 5 BAB A 27-StV - Inkrafttreten, Aufhebung

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich der Bundesautobahn A 27 Bremen-Cuxhaven
Redaktionelle Abkürzung
BAB A 27-StV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
92100

(1) Der Staatsvertrag tritt nach Zustimmung der verfassungsgemäß zuständigen Organe der vertragsschließenden Länder am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Austausch der Ratifizierungsurkunden folgt. (1)

(2) Die am 18. August 1977 in Bremen und am 29. August 1977/20. September 1977 in Hannover vollzogene Vorläufige Verwaltungsvereinbarung zwischen Niedersachsen und Bremen gilt fort bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Staatsvertrages.

Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich der Bundesautobahn A 27 Bremen-Cuxhaven

Vom 2. Mai 2012 (Nds. GVBl. S. 95)

Aufgrund des Artikels 1 Abs. 3 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich der Bundesautoban A 27 Bremen-Cuxhaven vom 19. Januar 2012 (Nds. GVBl. S. 9) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 Abs. 1 am 1. März 2012 in Kraft getreten ist.

Hannover, den 19. Oktober 2011
Für das Land Niedersachen
Der Niedersächsische Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Jörg Bode

Bremen, den 12. Oktober 2011
Für die Freie Hansestadt Bremen
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Dr. Joachim  Lohse