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Art. 5 BAB A 27-StV - Inkrafttreten, Aufhebung (1)

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich der Bundesautobahn A 27 Bremen-Cuxhaven
Redaktionelle Abkürzung
BAB A 27-StV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
92100

(1) Der Staatsvertrag tritt nach Zustimmung der verfassungsgemäß zuständigen Organe der vertragsschließenden Länder am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Austausch der Ratifizierungsurkunden folgt.

(2) Die am 18. August 1977 in Bremen und am 29. August 1977/ 20. September 1977 in Hannover vollzogene Vorläufige Verwaltungsvereinbarung zwischen Niedersachsen und Bremen gilt fort bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Staatsvertrages.

Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 Absatz 1 in Kraft tritt, ist nach Artikel 1 Absatz 3 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich der Bundesautobahn A 27 Bremen-Cuxhaven vom 19. Januar 2012 (Nds. GVBl. S. 9) im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Hannover, den 19. Oktober 2011

Für das Land Niedersachen

Der Niedersächsische Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Jörg  B o d e

Bremen, den 12. Oktober 2011

Für die Freie Hansestadt Bremen

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr

Dr. Joachim  L o h s e