§ 1 VwVKostVO - Gebührenarten
Bibliographie
- Titel
- Kostenverordnung für die Verwaltungsvollstreckung wegen Geldforderungen (Verwaltungsvollstreckungskostenverordnung - VwVKostVO)
- Amtliche Abkürzung
- VwVKostVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20210
Im Verfahren der Verwaltungsvollstreckung nach dem Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (NVwVG) werden Mahngebühren (§ 2), Gebühren für die Festsetzung eines Zahlungsplans (§ 2a), Pfändungsgebühren (§ 3), Wegnahmegebühren (§ 4), Verwertungsgebühren (§ 5), Gebühren für Anträge auf Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen (§ 5a) sowie Gebühren für die Abnahme der Vermögensauskunft und der eidesstattlichen Versicherung (§ 6) erhoben.