Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung der Förderung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
(Niedersächsisches ELER-Fördergesetz - NEFG)
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung der Förderung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (Niedersächsisches ELER-Fördergesetz - NEFG)
- Amtliche Abkürzung
- NEFG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78210
Vom 22. September 2022 (Nds. GVBl. S. 582 - VORIS 78210 -) (1)(2)
Redaktionelle Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Kapitel 1 | |
Anwendungsbereich | |
Anwendung des Gesetzes | 1 |
Kapitel 2 | |
Gemeinsame Vorschriften für ELER-Interventionen | |
Verwendung einer einheitlichen Registriernummer | 2 |
Berichtigung und Anpassung bei offensichtlichen Irrtümern | 3 |
Verzinsung bei Erstattungen | 4 |
Kapitel 3 | |
Vorschriften für flächen- und tierbezogene ELER-Interventionen | |
Höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände | 5 |
Anwendbarkeit von Vorschriften des GAP-Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes | 6 |
Kürzungen, Verwaltungssanktionen und Ausschlüsse | 7 |
Kapitel 4 | |
Vorschriften für nicht flächen- und tierbezogene ELER-Interventionen | |
Kürzungen des Auszahlungsbetrages um nicht förderfähige Ausgaben | 8 |
Verhängung von Sanktionen und Ausschluss bei Vorsatz | 9 |
Ausnahmen von Sanktionen | 10 |
Gestrichene Mittel aufgrund von Finanzkorrekturen | 11 |
Rücknahme von Anträgen sowie anderen Erklärungen | 12 |
Kapitel 5 | |
Verordnungsermächtigungen und Schlussbestimmungen | |
Verordnungsermächtigungen | 13 |
Artikel 1 des Gesetzes über ein Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung der Förderung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und zur Änderung weiterer Gesetze vom 22. September 2022 (Nds. GVBl. S. 582)
Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der §§ 2 bis 12 des Niedersächsischen ELER-Fördergesetzes
Vom 1. Dezember 2022 (Nds. GVBl. S. 738)
Aufgrund des Artikels 4 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über ein Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung der Förderung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und zur Änderung weiterer Gesetze vom 22. September 2022 (Nds. GVBl. S. 582) wird bekannt gemacht, dass die §§ 2 bis 12 des Niedersächsischen ELER-Fördergesetzes nach Artikel 4 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über ein Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung der Förderung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und zur Änderung weiterer Gesetze am 22. November 2022 in Kraft getreten sind.