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Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung der Förderung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
(Niedersächsisches ELER-Fördergesetz - NEFG)

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung der Förderung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (Niedersächsisches ELER-Fördergesetz - NEFG)
Amtliche Abkürzung
NEFG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78210

Vom 22. September 2022 (Nds. GVBl. S. 582 - VORIS 78210 -) (1)(2)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Kapitel 1
Anwendungsbereich
Anwendung des Gesetzes1
Kapitel 2
Gemeinsame Vorschriften für ELER-Interventionen
Verwendung einer einheitlichen Registriernummer2
Berichtigung und Anpassung bei offensichtlichen Irrtümern3
Verzinsung bei Erstattungen4
Kapitel 3
Vorschriften für flächen- und tierbezogene ELER-Interventionen
Höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände5
Anwendbarkeit von Vorschriften des GAP-Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes6
Kürzungen, Verwaltungssanktionen und Ausschlüsse7
Kapitel 4
Vorschriften für nicht flächen- und tierbezogene ELER-Interventionen
Kürzungen des Auszahlungsbetrages um nicht förderfähige Ausgaben8
Verhängung von Sanktionen und Ausschluss bei Vorsatz9
Ausnahmen von Sanktionen10
Gestrichene Mittel aufgrund von Finanzkorrekturen11
Rücknahme von Anträgen sowie anderen Erklärungen12
Kapitel 5
Verordnungsermächtigungen und Schlussbestimmungen
Verordnungsermächtigungen13

Artikel 1 des Gesetzes über ein Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung der Förderung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und zur Änderung weiterer Gesetze vom 22. September 2022 (Nds. GVBl. S. 582)

Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der §§ 2 bis 12 des Niedersächsischen ELER-Fördergesetzes

Vom 1. Dezember 2022 (Nds. GVBl. S. 738)

Aufgrund des Artikels 4 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über ein Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung der Förderung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und zur Änderung weiterer Gesetze vom 22. September 2022 (Nds. GVBl. S. 582) wird bekannt gemacht, dass die §§ 2 bis 12 des Niedersächsischen ELER-Fördergesetzes nach Artikel 4 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über ein Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung der Förderung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und zur Änderung weiterer Gesetze am 22. November 2022 in Kraft getreten sind.