Abschnitt 4 RL ÖLB-Erl - Bewilligungsvoraussetzungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von nicht investiven Projekten im ökologischen Landbau (Richtlinie Ökolandbau)
- Redaktionelle Abkürzung
- RL ÖLB-Erl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78900
4.1 Eine Zuwendung der jeweiligen unter Nummer 2.1 genannten Bereiche darf nur unter Einhaltung der Voraussetzungen der Verordnung (EU) 2022/2472 gewährt werden. Abweichend von Satz 1 können unter Einhaltung der De-minimis-Verordnung auch Zuwendungen für Projekte gewährt werden, die einem oder mehreren Förderbereichen nach Nummer 2.1 entsprechen, aber außerhalb der Primärerzeugung und der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse umgesetzt werden sollen.
4.2 Die Projekte müssen überwiegend in Niedersachsen umgesetzt werden, es sei denn, es erfolgt eine Beteiligung als Dritter an bundesweiten oder länderübergreifenden Projekten. Die Ergebnisse des Projekts lassen sich auf Niedersachsen übertragen und die Übertragbarkeit wird im Rahmen der Antragstellung begründet sowie im Abschlussbericht nachgewiesen.
Außer Kraft am 1. Juli 2030 durch Nummer 8 Satz 1 des Erl. vom 27. Februar 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 102)