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  • ab 29.07.2024 (aktuelle Fassung)

Anlage IN-FördErl

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Innovationsnetzwerken
Redaktionelle Abkürzung
IN-FördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77300

Qualitätskriterien (Scoring-Modell) zu Nummer 2.1.1

QualitätskriteriumMindestpunktzahlMaximalpunktzahl 1)
1.Richtlinienspezifische fachliche Kriterien3355
1.1Ausgangslage und Ziele510
a)Das Vorhaben trägt zur Förderung von Innovationsnetzwerken in Niedersachsen bei (5).510
b)Es ist geplant, neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in Niedersachsen zu schaffen (5).-
1.2Qualität des Umsetzungskonzepts1530
a)Die Zusammensetzung der Netzwerkpartner ist geeignet, das Netzwerk erfolgreich etablieren und fortführen zu können (5).510
b)Es sind wichtige Partner aus dem Themenfeld vertreten (5).-
a)Das Netzwerk widmet sich einem Themenfeld, das eine sinnvolle Ergänzung zu bestehenden Landesinitiativen sowie anderen Innovationsnetzwerken darstellt (5).510
b)Das Thema des Netzwerks ist durch eine hohe Intensität von Forschung und Entwicklung geprägt (5).-
a)Die Netzwerkaktivität ist auf eine erfolgreiche Weiterentwicklung (thematisch, organisatorisch und finanziell) des Netzwerks ausgerichtet, z. B. durch die Einführung von neuen Service-Angeboten (5).510
b)Es sind zielführende Maßnahmen für die öffentliche Darstellung des Netzwerks zur besseren Wahrnehmung auch auf überregionaler/internationaler Ebene vorgesehen (5).-
1.3Ziele i. S. der niedersächsischen RIS3-Strategie-15
a)Das Vorhaben schafft flexible Kooperationsräume durch Transparenz und Synergien zu bestehenden Netzwerken und Clusterinitiativen.-5
b)Das Vorhaben berücksichtigt insbesondere das Konzept der Kreislaufwirtschaft und des Klimaschutzes.-5
c)Das Vorhaben berücksichtigt ein oder mehrere Spezialisierungsfeld/er der RIS3-Strategie.-5
2.Regionalfachliche Bewertungskomponente-25
2.1Regionale Entwicklung-10
Welchen Beitrag leistet das Vorhaben zur regionalen Entwicklung gemäß der regionalen Handlungsstrategie (RHS)?
a)Das Vorhaben leistet keinen Beitrag zur Umsetzung der RHS (0).
b)Das Vorhaben leistet einen relevanten Beitrag zur Umsetzung eines oder mehrerer operativer Ziele der RHS (5).
c)Das Vorhaben leistet einen besonders hohen Beitrag zur Umsetzung eines oder mehrerer operativer Ziele der RHS (10).
2.2Kooperation-5
Durch welchen kooperativen Ansatz zeichnet sich das Vorhaben aus?
a)Das Projekt hat keinen kooperativen Ansatz (0).
b)Bei dem Projekt findet eine Zusammenarbeit mehrerer relevanter Akteure in Form von aktiver Einbindung und Abstimmung statt (5).
2.3Grenzübergreifende Zusammenarbeit-5
Das Projekt leistet einen Beitrag zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit in Europa.
2.4Zusatzkriterium Modellhaftigkeit-5
Das Projekt leistet in besonderer Weise einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung regionsspezifischer Herausforderungen und/oder zur Umsetzung der RHS (z. B. ein besonders integrativer Ansatz, besonders gutes Kooperationsprojekt, modellhafter und übertragbarer Ansatz).
Zwischensumme aus 1 und 24880
3.Querschnittsziele1220
3.1Gleichstellung-3
Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben wird ein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern erbracht.
Im Projekt und/oder auf Projektträgerebene werden z. B. Maßnahmen getroffen, die das Thema Gleichstellung in der Organisation verankern (z. B. durch Ausrichtung eines Leitbildes), die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erhöhen (z. B. durch flexible Arbeitszeitmodelle, mobiles Arbeiten) oder die Unterstützung der Kinderbetreuung oder die Genderkompetenz erhöhen (z. B. durch die Teilnahme an Fortbildungen).
3.2Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung-3
Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben werden Beiträge zur Nichtdiskriminierung in Bezug auf das Geschlecht, die Rasse, die ethnische Herkunft, die Religion oder die Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter oder die sexuelle Ausrichtung erbracht.
Im Projekt und/oder auf Projektträgerebene werden z. B. Maßnahmen getroffen, die zu einer diskriminierungsfreien Ausrichtung des Projektes beitragen (z. B. durch Implementierung und Umsetzung in einem Leitbild).
3.3Nachhaltige Entwicklung-11
Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben werden Beiträge zur Anpassung an den Klimawandel, den Klimaschutz, die nachhaltige Nutzung und den Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft oder zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung erbracht.
3.4Gute Arbeit-3
Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben wird ein Beitrag zu "Gute Arbeit" erbracht.
Im Projekt und/oder auf Projektträgerebene werden z. B. Maßnahmen getroffen, die dem am oder im Projekt beteiligten Personal in Bezug auf die Weiterbildung, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Umsetzung eines Konzepts zur Work-Life-Balance, die Teilhabe am betrieblichen Gesundheitsmanagement, die Teilhabe an betrieblicher Mitbestimmung oder die gendergerechte Gleichstellung eröffnet werden.
Insgesamt60100

Qualitätskriterien (Scoring-Modell) zu Nummer 2.1.2

QualitätskriteriumMindestpunktzahlMaximalpunktzahl 1)
4.Richtlinienspezifische fachliche Kriterien3355
4.1Ausgangslage und Ziele510
a)Das Vorhaben trägt zur Förderung von Innovationsnetzwerken in Niedersachsen bei (5).510
b)Es ist geplant, insbesondere die Phase von Antragstellungen für Förderungen nach Nummer 2.1.1 zu unterstützen (5).-
4.2Qualität des Umsetzungskonzepts1530
a)Die Zusammensetzung der Netzwerkpartner ist geeignet, das Netzwerk erfolgreich etablieren und fortführen zu können (5).510
b)Es sind wichtige Partner aus dem Themenfeld vertreten (5).-
a)Die Netzwerkarbeit zielt auf eine effektivere Vernetzung und Nutzung von Synergieeffekten vorhandener Akteure ab (5). 510
b)Die Netzwerkarbeit beinhaltet die Entwicklung von eigenen regionalen Projekten zu Zukunfts- und Schlüsselthemen sowie deren Umsetzung (5).-
a)Die Erstellung und Weiterentwicklung von regionalen Innovationsstrategien durch die regionalen Akteure ist Bestandteil der Netzwerkarbeit (5). 510
b)Es werden innovative Methoden und Strategien für ein regionales Innovationsmanagement entwickelt und angewendet (5).-
4.3Ziele i. S. der niedersächsischen RIS3-Strategie-15
a)Das Vorhaben schafft flexible Kooperationsräume durch Transparenz und Synergien zu bestehenden Netzwerken und Clusterinitiativen.-5
b)Das Vorhaben berücksichtigt insbesondere das Konzept der Kreislaufwirtschaft und des Klimaschutzes.-5
c)Das Vorhaben berücksichtigt ein oder mehrere Spezialisierungsfelder/der RIS3-Strategie.-5
5.Regionalfachliche Bewertungskomponente-25
5.1Regionale Entwicklung-10
Welchen Beitrag leistet das Vorhaben zur regionalen Entwicklung gemäß der Regionalen Handlungsstrategie (RHS)?
-Das Vorhaben leistet keinen Beitrag zur Umsetzung der RHS (0).
-Das Vorhaben leistet einen relevanten Beitrag zur Umsetzung eines oder mehrerer operativer Ziele der RHS (5).
-Das Vorhaben leistet einen besonders hohen Beitrag zur Umsetzung eines oder mehrerer operativer Ziele der RHS (10).
Dies ist im Antrag entsprechend zu begründen.
5.2Kooperation-5
Durch welchen kooperativen Ansatz zeichnet sich das Vorhaben aus?
-Das Projekt hat keinen kooperativen Ansatz (0).
-Bei dem Projekt findet eine Zusammenarbeit mehrerer relevanter Akteure in Form von aktiver Einbindung und Abstimmung statt (5).
5.3Grenzübergreifende Zusammenarbeit-5
Das Projekt leistet einen Beitrag zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit in Europa.
5.4Zusatzkriterium Modellhaftigkeit-5
Das Projekt leistet in besonderer Weise einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung regionsspezifischer Herausforderungen und/oder zur Umsetzung der RHS (z. B. ein besonders integrativer Ansatz, besonders gutes Kooperationsprojekt, modellhafter und übertragbarer Ansatz).
Dies ist im Antrag entsprechend zu begründen.
Zwischensumme aus 4 und 54880
6.Querschnittsziele1220
6.1Gleichstellung-3
Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben wird ein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern erbracht.
Im Projekt und/oder auf Projektträgerebene werden z. B. Maßnahmen getroffen, die das Thema Gleichstellung in der Organisation verankern (z. B. durch Ausrichtung eines Leitbildes), die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erhöhen (z. B. durch flexible Arbeitszeitmodelle, mobiles Arbeiten) oder die Unterstützung der Kinderbetreuung oder die Genderkompetenz erhöhen (z. B. durch die Teilnahme an Fortbildungen).
6.2Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung-3
Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben werden Beiträge zur Nichtdiskriminierung in Bezug auf das Geschlecht, die Rasse, die ethnische Herkunft, die Religion oder die Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter oder die sexuelle Ausrichtung erbracht.
Im Projekt und/oder auf Projektträgerebene werden z. B. Maßnahmen getroffen, die zu einer diskriminierungsfreien Ausrichtung des Projektes beitragen (z. B. durch Implementierung und Umsetzung in einem Leitbild).
6.3Nachhaltige Entwicklung-11
Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben werden Beiträge zur Anpassung an den Klimawandel, den Klimaschutz, die nachhaltige Nutzung und den Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft oder zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung erbracht.
6.4Gute Arbeit-3
Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben wird ein Beitrag zu "Gute Arbeit" erbracht.
Im Projekt und/oder auf Projektträgerebene werden z. B. Maßnahmen getroffen, die dem am oder im Projekt beteiligten Personal in Bezug auf die Weiterbildung, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Umsetzung eines Konzepts zur Work-Life-Balance, die Teilhabe am betrieblichen Gesundheitsmanagement, die Teilhabe an betrieblicher Mitbestimmung oder die gendergerechte Gleichstellung eröffnet werden.
Insgesamt60100

Es handelt sich im Folgenden um die jeweils maximal erreichbare Punktzahl. Daher kann grundsätzlich jeweils auch nur ein Teil der Maximalpunktzahl erreicht werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8.1 des Erl. vom 4. Juli 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 341)