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  • ab 07.07.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 9 RFErl - Statistik

Bibliographie

Titel
Rechtliche Hinweise und verfahrensmäßige Vorgaben zur Organisation und Durchführung des Rückführungs- und Rücküberstellungsvollzugs (Abschiebung) und zur Beantragung von Abschiebungshaft (Rückführungserlass)
Redaktionelle Abkürzung
RFErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
26100

Die LAB NI erstellt monatlich eine Statistik über die eingegangenen Abschiebungsersuchen sowie den Vollzug von Abschiebungen und Überstellungen auf dem Luft- Land- und Seeweg. In der Statistik sind die Zielländer, Staatsangehörigkeiten, Geschlechterzugehörigkeiten, Alter, Rückführungen aus der Straf- oder Abschiebungshaft sowie erforderliche Sicherheits- und ärztliche Begleitung zu erfassen. Zudem führt die LAB NI eine Statistik über die Gründe des Scheiterns von Rückführungen. Die Statistiken übermittelt die LAB NI dem MI auf elektronischem Wege.

Gründe, die eine nächtliche Abholung in den unter Nummer 5.3 definierten nächtlichen Abholzeiten erforderlich gemacht haben und die nicht durch die vorgegebenen Flugverbindungen sowie die erforderlichen Anreisezeiten bedingt sind, sind gleichfalls zu dokumentieren.

Die Ausländerbehörden erfassen fortlaufend, welche Personen sich aus ihrem Zuständigkeitsbereich in Straf- Abschiebungs- und Untersuchungshaft befinden.

Darüber hinaus dokumentieren die Ausländerbehörden in Abschiebungshaftverfahren den Ausgang des Verfahrens einschließlich der im Verfahren ergangenen richterlichen Beschlüsse in möglichen Beschwerdeverfahren.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 10 Satz 1 des Runderlasses vom 7. Juli 2021 (Nds. MBl. S. 1158)