Abschnitt 2 RFErl - Keine Bleiberechtsperspektive
Bibliographie
- Titel
- Rechtliche Hinweise und verfahrensmäßige Vorgaben zur Organisation und Durchführung des Rückführungs- und Rücküberstellungsvollzugs (Abschiebung) und zur Beantragung von Abschiebungshaft (Rückführungserlass)
- Redaktionelle Abkürzung
- RFErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 26100
Eine Aufenthaltsbeendigung erfolgt nur, wenn die Voraussetzungen für einen legalen Aufenthalt im Bundesgebiet nicht vorliegen. Auf die Regelungen nach Kapitel 2 Abschnitt 5 AufenthG, die Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG, die Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG, das Härtefallverfahren sowie auf die zu diesen Regelungen ergangenen Erlasse wird verwiesen. Diese können auf der Internetseite des MI eingesehen werden unter:
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 10 Satz 1 des Runderlasses vom 7. Juli 2021 (Nds. MBl. S. 1158)