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  • ab 07.07.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 10 RFErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Rechtliche Hinweise und verfahrensmäßige Vorgaben zur Organisation und Durchführung des Rückführungs- und Rücküberstellungsvollzugs (Abschiebung) und zur Beantragung von Abschiebungshaft (Rückführungserlass)
Redaktionelle Abkürzung
RFErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
26100

Dieser RdErl. tritt am 7. 7. 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2026 außer Kraft. Die Bezugserlasse zu b, c, d und e treten mit Ablauf des 6. 7. 2021 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 10 Satz 1 des Runderlasses vom 7. Juli 2021 (Nds. MBl. S. 1158)

An
die Landkreise, kreisfreien Städte, großen selbständigen Städte, Region Hannover, Landeshauptstadt Hannover und Stadt Göttingen - Ausländerbehörden -
die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
das Landespolizeipräsidium
das Landeskriminalamt Niedersachsen