Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.01.1956 (aktuelle Fassung)

Anlage C AnschlBahnVO - Kennzeichen für Bahnübergänge in Schienenhöhe

Bibliographie

Titel
Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen
Redaktionelle Abkürzung
AnschlBahnVO,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
94000000100000

(zu § 13 Abs. 2)

Bild 4c
Warnkreuz für beschrankten ein- oder mehrgleisigen Bahnübergang
Bild 4d und 4e
Warnkreuz für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang
Bild 4f und 4g
Warnkreuz für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang

Bild 4e kann an Stelle von 4d und Bild 4g kann an Stelle von Bild 4f verwendet werden.

Bild 4rot