Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 02.11.2019 (aktuelle Fassung)

§ 8 NDIG - Elektronische Formulare

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) 
Amtliche Abkürzung
NDIG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20500

Für die Verwendung von Formularen gilt, auch wenn nicht Bundesrecht ausgeführt wird, § 13 EGovG entsprechend.