Abschnitt 8 MHüSKRdErl - Hinweis
Bibliographie
- Titel
- Sachkunde für Halterinnen und Halter von Masthühnern nach § 17 TierSchNutztV
- Redaktionelle Abkürzung
- MHüSKRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78530
Sollte sich in der Praxis herausstellen, dass trotz vorgelegter Sachkundebescheinigung die Sachkunde nachweislich nicht gegeben ist, kommt die Anordnung einer Nachschulung etc. nach § 16a TierSchG oder die Rücknahme oder der Widerruf der Sachkundebescheinigung in Betracht. Auch hierfür ist in der GOVV ein entsprechender Gebührentatbestand ausgewiesen (Abschnitt V Nr. 1.3.3 der Anlage GOVV).
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 9 Satz 1 des RdErl. i.d.F. vom 20. Juli 2022 (Nds. MBl. S. 1046)