§ 21 NuWG - Evaluierung
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG)
- Amtliche Abkürzung
- NuWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21141
1Die Landesregierung überprüft nach Ablauf des 1. Juli 2021 die Anwendung und die Auswirkungen dieses Gesetzes. 2Sie berichtet über das Ergebnis bis zum 1. Juli 2022 dem Landtag.