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  • ab 01.07.2016 (aktuelle Fassung)

§ 21 NuWG - Evaluierung

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG)
Amtliche Abkürzung
NuWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21141

1Die Landesregierung überprüft nach Ablauf des 1. Juli 2021 die Anwendung und die Auswirkungen dieses Gesetzes. 2Sie berichtet über das Ergebnis bis zum 1. Juli 2022 dem Landtag.