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  • ab 01.01.2017 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 SportMVerlRdErl - Auswahlverfahren

Bibliographie

Titel
Richtlinien für die Verleihung der Niedersächsischen Sportmedaille
Redaktionelle Abkürzung
SportMVerlRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
11430

Die Vorschläge für die Verleihung der Sportmedaille kommen aus der Mitte der Jury. Die Jury beschließt eine Empfehlung über die jeweilig Auszuzeichnenden und übermittelt diese dem für Sport zuständigen Ministerium. Dieses legt die Empfehlungen der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten zur Entscheidung vor.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 9 des RdErl. i.d.F. vom 11. November 2022 (Nds. MBl. S. 1622)