§ 6 WKKG - Landtagswahl 1967
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Erstattung der Wahlkampfkosten von Landtagswahlen (Wahlkampfkostengesetz)
- Redaktionelle Abkürzung
- WKKG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 11210030000000
Für die Erstattung der Wahlkampfkosten für die Landtagswahl am 4. Juni 1967 finden die §§ 1, 2 und 5 mit der Maßgabe Anwendung, dass die in § 2 Abs. 1 gesetzte Frist mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes beginnt.