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  • ab 30.12.1967 (aktuelle Fassung)

§ 6 WKKG - Landtagswahl 1967

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Erstattung der Wahlkampfkosten von Landtagswahlen (Wahlkampfkostengesetz)
Redaktionelle Abkürzung
WKKG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
11210030000000

Für die Erstattung der Wahlkampfkosten für die Landtagswahl am 4. Juni 1967 finden die §§ 1, 2 und 5 mit der Maßgabe Anwendung, dass die in § 2 Abs. 1 gesetzte Frist mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes beginnt.