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  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 8 RL FHErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kommunalen Netzwerken Frühe Hilfen und Maßnahmen zur psychosozialen Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern (Richtlinie Frühe Hilfen)
Redaktionelle Abkürzung
RL FHErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21132

Dieser Erl. tritt am 1. 1. 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2027 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erl. vom 16. November 2022 (Nds. MBl. S. 1625)

An das
Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Nachrichtlich:
An
die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens
die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe Niedersachsens
den Niedersächsischen Landesjugendhilfeausschuss

- Nds. MBl. Nr. 48/2022 S. 1625