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  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 RL FHErl - Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kommunalen Netzwerken Frühe Hilfen und Maßnahmen zur psychosozialen Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern (Richtlinie Frühe Hilfen)
Redaktionelle Abkürzung
RL FHErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21132

Zuwendungsempfänger (Erstempfänger) sind die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe (vgl. § 3 Abs. 3 KKG). Sie können die Zuwendungen im Rahmen der VV-Gk Nr. 12 zu § 44 LHO an eine Letztempfängerin oder einen Letztempfänger weiterleiten. Letztempfängerinnen und Letztempfänger sind andere öffentliche, freie oder private Träger oder freiberuflich tätige Einzelpersonen.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erl. vom 16. November 2022 (Nds. MBl. S. 1625)