Abschnitt 3 RL FHErl - Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kommunalen Netzwerken Frühe Hilfen und Maßnahmen zur psychosozialen Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern (Richtlinie Frühe Hilfen)
- Redaktionelle Abkürzung
- RL FHErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21132
Zuwendungsempfänger (Erstempfänger) sind die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe (vgl. § 3 Abs. 3 KKG). Sie können die Zuwendungen im Rahmen der VV-Gk Nr. 12 zu § 44 LHO an eine Letztempfängerin oder einen Letztempfänger weiterleiten. Letztempfängerinnen und Letztempfänger sind andere öffentliche, freie oder private Träger oder freiberuflich tätige Einzelpersonen.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erl. vom 16. November 2022 (Nds. MBl. S. 1625)