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  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 RL FHErl - Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kommunalen Netzwerken Frühe Hilfen und Maßnahmen zur psychosozialen Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern (Richtlinie Frühe Hilfen)
Redaktionelle Abkürzung
RL FHErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21132

Die Erstempfänger gewährleisten, dass die notwendigen Daten zu den geförderten Maßnahmen für die wissenschaftliche Begleitung bereitgestellt werden. Die konkreten Erhebungsgegenstände und Verfahren der Datenerhebung werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der Steuerungsgruppe der Bundesstiftung Frühe Hilfen festgelegt.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erl. vom 16. November 2022 (Nds. MBl. S. 1625)