Abschnitt 8 RL FHErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kommunalen Netzwerken Frühe Hilfen und Maßnahmen zur psychosozialen Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern (Richtlinie Frühe Hilfen)
- Redaktionelle Abkürzung
- RL FHErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21132
Dieser Erl. tritt am 1. 1. 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2027 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erl. vom 16. November 2022 (Nds. MBl. S. 1625)
An das
Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Nachrichtlich:
An
die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens
die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe Niedersachsens
den Niedersächsischen Landesjugendhilfeausschuss
- Nds. MBl. Nr. 48/2022 S. 1625