§ 6 IT.N-BBORdErl - Datenschutz, Geheimhaltung, Informationssicherheit
Bibliographie
- Titel
- Benutzungs- und Beschaffungsordnung für IT.Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- IT.N-BBORdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20110
IT.Niedersachsen erbringt seine Leistungen unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutz- und Geheimhaltungsvorschriften. Soweit mit dem Auftraggeber nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten die Informationssicherheitsstandards nach den für das Land jeweils geltenden Vorschriften.