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  • ab 01.01.2014 (aktuelle Fassung)

§ 6 IT.N-BBORdErl - Datenschutz, Geheimhaltung, Informationssicherheit

Bibliographie

Titel
Benutzungs- und Beschaffungsordnung für IT.Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
IT.N-BBORdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20110

IT.Niedersachsen erbringt seine Leistungen unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutz- und Geheimhaltungsvorschriften. Soweit mit dem Auftraggeber nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten die Informationssicherheitsstandards nach den für das Land jeweils geltenden Vorschriften.