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  • ab 01.01.2014 (aktuelle Fassung)

Anlage 1 IT.N-BBORdErl

Bibliographie

Titel
Benutzungs- und Beschaffungsordnung für IT.Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
IT.N-BBORdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20110

(zu § 1 der Benutzungs- und Beschaffungsordnung)

1.
Warenkorb (Webshop)

Für einen wirtschaftlichen Betrieb der Informationstechnik und Telekommunikationstechnologie ist die Standardisierung und Harmonisierung der in der Landesverwaltung eingesetzten IT-Hard- und Software von großer Bedeutung. IT.Niedersachsen bietet deshalb in einem Warenkorb (Webshop) Hardware inklusive Peripheriegeräte für die IT-Arbeitsplatzausstattung an, die vorrangig eingesetzt werden soll. Über Ausnahmen entscheiden die Ressorts. Die Beschaffung von vom Warenkorb abweichenden Produkten erfolgt, soweit im Folgenden keine Ausnahme vorgesehen ist, zentral durch IT.Niedersachsen.

2.
Eilbedarf/Kleinstbetragsregelung/Selbstbeschaffung

2.1
Eilbedarfe, deren Beschaffungen unvorhersehbar und unaufschiebbar sind, dürfen direkt von den Dienststellen bis zu einem Betrag von 500 EUR netto (Gesamtwert des Auftrags) beschafft werden. Über 500 EUR netto hinausgehende Eilbedarfe sind vor Einleitung einer Beschaffungsmaßnahme IT.Niedersachsen zur Selbstbeschaffung freizugeben. Die Beschaffung von Eilbedarfen ist aktenkundig zu machen.

2.2
Dienstleistungen und Waren, die nicht im Warenkorb (Webshop) von IT.Niedersachsen gelistet sind, können bis zur Höhe von 500 EUR netto von den Dienststellen selbst beschafft werden.

2.3
Waren und Dienstleistungen, deren zentrale Beschaffung durch IT.Niedersachsen nachweislich als unwirtschaftlich eingestuft wird, können von IT.Niedersachsen im Einvernehmen mit der betroffenen Dienststelle zur Selbstbeschaffung freigegeben werden. Wenn kein Einvernehmen hergestellt werden kann, so entscheidet die Aufsichtsbehörde.

3.
Verbrauchsmaterial

IT-Verbrauchsmaterial, z. B. Toner/Druckertinte, ist nicht über IT.Niedersachsen, sondern zentral über das LZN zu beschaffen; im dortigen Webshop wird das zu den im Webshop von IT.Niedersachsen gelisteten Druckern gehörige Verbrauchsmaterial vorgehalten.

4.
Ausnahmen von der zentralen Beschaffung

Folgende hochspezifische Waren und Dienstleistungen aus dem Bereich der Informationstechnik und Telekommunikationstechnologie sind von der Beschaffung ausgenommen:

  • Hard- und Software sowie IT-Dienstleistungen im Bereich der Messtechnik,

  • Hard- und Software sowie IT-Dienstleistungen im Bereich der polizeilichen Einsatztechnik (Kriminal-, Operativ-, Telekommunikationsüberwachungstechnik),

  • Hard- und Software sowie IT-Dienstleistungen für die Sonderbedarfe der DV-Gruppen bei der Polizei für die Ausstattung einzelner Arbeitsplätze mit speziellem Einsatzzweck,

  • Hard- und Software sowie IT-Dienstleistungen im Bereich der Labortechnik,

  • Hard- und Software für den Außeneinsatz im Bereich der Archäologie und Denkmalpflege,

  • Hard- und Software für den Außeneinsatz im Bereich der Geodatenerfassung und -bearbeitung,

  • IT-Ausstattung für besondere Arbeitsplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen inklusive des notwendigen Schulungsbedarfs und ggf. erforderlichen externen Support durch spezialisierte Dienstleister,

  • IT-Sicherheitstechnik im Justizvollzug,

  • staatsanwaltliche IT-Ermittlungstechnik,

  • Hard- und Software, um Flächen zu erfassen, zu bearbeiten und darzustellen,

  • Hard- und Software sowie IT-Dienstleistungen, die für die Erledigung der Aufgaben des Servicezentrums für Landentwicklung und Agrarförderung und der EU-Zahlstelle erforderlich sind.

5.
Anpassung der Ausnahmeregelungen

Diese Ausnahmetatbestände sind regelmäßig zwischen IT.Niedersachsen und den Kunden auf Aktualität zu prüfen und ggf. mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde anzupassen.