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  • ab 01.02.1995 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 DfBeVÜVO - Allgemeines

Bibliographie

Titel
Durchführung der Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung
Redaktionelle Abkürzung
DfBeVÜVO,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20442000046085

Die BeamtVÜV ist seit 1991 mehrfach geändert bzw. ergänzt worden und enthält im wesentlichen folgende Maßgaben:

  • Gewährung eines Unterhaltsbeitrages für nicht wiedergewählte Wahlbeamte, die innerhalb der ersten Kommunalwahlperiode eine zweijährige Amtszeit zurückgelegt und das 50. Lebensjahr vollendet haben; für jüngere Beamte Gewährung eines Übergangsgeldes in Höhe des sechsfachen der letzten Dienstbezüge.

  • Berücksichtigung von Vordienstzeiten im Beitrittsgebiet bis zum 2. Oktober 1990, soweit diese Zeiten bei der Berechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zugrunde gelegt werden; Ausschluß bestimmter Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit.

  • Anrechnung von Renten auf den nicht erdienten Teil der Mindestversorgung.