Abschnitt 1 DfBeVÜVO - Allgemeines
Bibliographie
- Titel
- Durchführung der Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung
- Redaktionelle Abkürzung
- DfBeVÜVO,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20442000046085
Die BeamtVÜV ist seit 1991 mehrfach geändert bzw. ergänzt worden und enthält im wesentlichen folgende Maßgaben:
Gewährung eines Unterhaltsbeitrages für nicht wiedergewählte Wahlbeamte, die innerhalb der ersten Kommunalwahlperiode eine zweijährige Amtszeit zurückgelegt und das 50. Lebensjahr vollendet haben; für jüngere Beamte Gewährung eines Übergangsgeldes in Höhe des sechsfachen der letzten Dienstbezüge.
Berücksichtigung von Vordienstzeiten im Beitrittsgebiet bis zum 2. Oktober 1990, soweit diese Zeiten bei der Berechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zugrunde gelegt werden; Ausschluß bestimmter Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit.
Anrechnung von Renten auf den nicht erdienten Teil der Mindestversorgung.