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  • ab 01.04.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 EAJVerwAV - Ersatzmaßnahmen

Bibliographie

Titel
Elektronische Aktenführung im Niedersächsischen Justizministerium und in seinem Geschäftsbereich in Justizverwaltungsangelegenheiten
Redaktionelle Abkürzung
EAJVerwAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31600

Im Falle anhaltender technischer Störungen beim Betrieb der elektronischen Akte kann das Justizministerium oder eine von ihm bestimmte Stelle für die von den Störungen betroffenen Behörden anordnen, dass eine Ersatzakte in Papierform geführt wird. Diese ist in die elektronische Form zu übertragen, sobald die Störung behoben ist.