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  • ab 01.03.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 COVID-19-SchFSKRdErl - Voraussetzungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen für Stornokosten aufgrund abgesagter Schulfahrten, Schüleraustauschfahrten sowie Schullandheimaufenthalte gegenüber den Schulträgern der Schulen in freier Trägerschaft in Niedersachsen aus Anlass der COVID-19-Pandemie
Redaktionelle Abkürzung
COVID-19-SchFSKRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Leistungen werden grundsätzlich gewährt, sofern Stornokosten für Schulfahrten, Schüleraustauschfahrten sowie Schullandheimaufenthalte, im In- und Ausland entstanden sind, die vor dem 14. 3. 2020 gebucht wurden, im Zeitraum ab dem 16. 3. 2020 bis zum 31. 1. 2021 stattfinden sollten und vor dem 30. 6. 2020 storniert wurden. Dies gilt auch für solche Schulfahrten, Schüleraustauschfahrten sowie Schullandheimaufenthalte, die jedenfalls teilweise im Zeitraum ab dem 16. 3. 2020 bis zum 31. 1. 2021 stattfinden sollten. In solchen Fällen werden die Leistungen anteilig gewährt.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Runderlasses vom 16. August 2021 (Nds. MBl. S. 1430)