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  • ab 01.03.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 COVID-19-SchFSKRdErl - Zweck, Rechtsgrundlage

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen für Stornokosten aufgrund abgesagter Schulfahrten, Schüleraustauschfahrten sowie Schullandheimaufenthalte gegenüber den Schulträgern der Schulen in freier Trägerschaft in Niedersachsen aus Anlass der COVID-19-Pandemie
Redaktionelle Abkürzung
COVID-19-SchFSKRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Das Land Niedersachsen gewährt Mittel als Billigkeitsleistungen i. S. des § 53 LHO nach Maßgabe dieser Richtlinie und der haushaltsrechtlichen Bestimmungen. Die Billigkeitsleistungen werden den Schulträgern der Schulen in freier Trägerschaft als freiwillige Leistungen ohne Rechtsanspruch gewährt. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Ziel der Billigkeitsleistung ist es, den Schulträgern der Schulen in freier Trägerschaft eine finanzielle Unterstützung zur Milderung von Härten zu leisten, die durch die Stornierung von Schulfahrten, Schüleraustauschfahrten sowie Schullandheimaufenthalten aufgrund der COVID-19-Pandemie entstanden sind.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Runderlasses vom 16. August 2021 (Nds. MBl. S. 1430)