Abschnitt 2 COVID-19-SchFSKRdErl - Gegenstand der Billigkeitsleistungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen für Stornokosten aufgrund abgesagter Schulfahrten, Schüleraustauschfahrten sowie Schullandheimaufenthalte gegenüber den Schulträgern der Schulen in freier Trägerschaft in Niedersachsen aus Anlass der COVID-19-Pandemie
- Redaktionelle Abkürzung
- COVID-19-SchFSKRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Gegenstand der Billigkeitsleistung sind angefallene Stornokosten für Schulfahrten, Schüleraustauschfahrten sowie Schullandheimaufenthalte, die aufgrund der fachaufsichtlichen Weisung des MS zur Einstellung des Betriebes von Gemeinschaftseinrichtungen i. S. von § 33 IfSG (Bezugserlass), aufgrund der Regelungen der seit dem 27. 3. 2020 erlassenen Niedersächsischen Verordnungen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Corona-Virus SARS-CoV-2 nicht angetreten werden konnten.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Runderlasses vom 16. August 2021 (Nds. MBl. S. 1430)