Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.03.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 COVID-19-SchFSKRdErl - Gegenstand der Billigkeitsleistungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen für Stornokosten aufgrund abgesagter Schulfahrten, Schüleraustauschfahrten sowie Schullandheimaufenthalte gegenüber den Schulträgern der Schulen in freier Trägerschaft in Niedersachsen aus Anlass der COVID-19-Pandemie
Redaktionelle Abkürzung
COVID-19-SchFSKRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Gegenstand der Billigkeitsleistung sind angefallene Stornokosten für Schulfahrten, Schüleraustauschfahrten sowie Schullandheimaufenthalte, die aufgrund der fachaufsichtlichen Weisung des MS zur Einstellung des Betriebes von Gemeinschaftseinrichtungen i. S. von § 33 IfSG (Bezugserlass), aufgrund der Regelungen der seit dem 27. 3. 2020 erlassenen Niedersächsischen Verordnungen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Corona-Virus SARS-CoV-2 nicht angetreten werden konnten.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Runderlasses vom 16. August 2021 (Nds. MBl. S. 1430)